Als Promoter bewerben
Promoter-Grundschulung: Rechte, Pflichten, Steuern, Werbung & Sozialversicherung · Version 1.0
Promoter-Schulung: Rechte, Pflichten und Grundsätze
Version 1.0. Diese Schulung erklärt die wichtigsten Regeln unseres Promoter-/Affiliate-Programms. Sie ist eine betriebliche Einweisung und keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.
1. Deine Rolle
Du bewirbst den Shop selbstständig über deinen persönlichen Promoter-Link. Du bist nicht automatisch Arbeitnehmer des Shopbetreibers. Für die rechtliche Einordnung zählt aber nicht nur die Bezeichnung im Vertrag, sondern auch, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Selbstständigkeit bedeutet insbesondere, dass du deine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und deine Arbeitszeit selbst bestimmen kannst. Wenn die tatsächliche Zusammenarbeit stark wie ein Arbeitsverhältnis organisiert wird, kann eine andere Einordnung in Betracht kommen.
Du darfst grundsätzlich auch für andere Auftraggeber tätig sein. Es gibt keine Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Stunden zu arbeiten oder einen bestimmten Umsatz zu erzielen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes individuell vereinbart wurde.
2. Keine Vertretungsmacht
Du darfst den Shop bewerben, aber keine Verträge im Namen des Shopbetreibers schließen, keine Preise ändern, keine verbindlichen Garantien oder Lieferzusagen machen und nicht behaupten, Mitarbeiter oder bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens zu sein.
3. Gewerbe und steuerliche Eigenverantwortung
Wer eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss grundsätzlich prüfen, ob eine Gewerbeanzeige erforderlich ist. Das ist Sache des Promoters. Ebenso ist der Promoter für die steuerliche Erfassung und die Versteuerung seiner Einnahmen verantwortlich.
Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Rechtsform. Sie betrifft die Umsatzsteuer. Nach der derzeit geltenden Regelung liegt die Grenze grundsätzlich bei 25.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 € im laufenden Kalenderjahr. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, musst du selbst bzw. mit Steuerberatung/Finanzamt klären. Änderungen deines Umsatzsteuerstatus musst du dem Shopbetreiber unverzüglich mitteilen, damit Abrechnungen korrekt erstellt werden können.
4. Rentenversicherung und Erwerbsstatus
Selbstständige können in bestimmten Fällen rentenversicherungspflichtig sein. Besonders relevant ist § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI: Wer im Zusammenhang mit seiner selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist, kann rentenversicherungspflichtig sein.
Die Deutsche Rentenversicherung verwendet bei der Prüfung „im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber“ als wichtige Orientierung, ob mindestens fünf Sechstel der Einkünfte aus den selbstständigen Tätigkeiten von einem Auftraggeber stammen. Ob im Einzelfall Versicherungspflicht besteht, entscheidet nicht der Shopbetreiber. Bei Unsicherheit solltest du dich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Auch eine Statusfeststellung zur Abgrenzung Selbstständigkeit/Beschäftigung kann in Betracht kommen.
5. Werbung muss erkennbar sein
Wenn du eine Provision oder andere Gegenleistung für Werbung erhältst, hat deine Tätigkeit einen kommerziellen Zweck. Werbung muss deshalb dort, wo dies erforderlich ist, klar und verständlich als Werbung/Anzeige erkennbar gemacht werden. Halte zusätzlich die Werbe- und Kennzeichnungsregeln der jeweiligen Plattform ein.
Verboten sind insbesondere verschleierte Werbung, Fakebewertungen, erfundene Rabatte, irreführende Aussagen, falsche Produkteigenschaften, nicht freigegebene Heil-/Erfolgsversprechen und irreführende Bearbeitungen von Produktbildern.
6. Zulässige Nutzung von Marke und Material
Du darfst freigegebene Produktbilder, Shopnamen und Logos nur im Rahmen der Promoter-Tätigkeit verwenden. Du darfst sie nicht so verändern oder einsetzen, dass der Eindruck einer offiziellen Unternehmensseite, eines Mitarbeiters oder einer nicht bestehenden Partnerschaft entsteht. Auf Aufforderung müssen nicht mehr freigegebene Inhalte entfernt werden.
7. Promoter-Link, Zuordnung und Kundendaten
Dein persönlicher Link dient der internen Zuordnung von Käufen. Der Kunde muss keinen Promocode eingeben. Der Shop speichert die Partnerzuordnung nur entsprechend seiner Datenschutz- und Consent-Einstellungen. Du darfst die Zuordnung nicht manipulieren, insbesondere nicht durch Cookie-Stuffing, automatisierte Klicks, irreführende Weiterleitungen oder technische Täuschung.
Du erhältst keinen allgemeinen Zugriff auf Kundennamen, private Adressen, Zahlungsdaten oder sonstige nicht für deine Abrechnung erforderliche Kundendaten.
8. Provision
Es gibt grundsätzlich keine feste Monatsvergütung und keine garantierte Mindestprovision. Vergütet werden nur provisionsfähige, zugeordnete und tatsächlich bezahlte Geschäfte nach dem für dich hinterlegten Satz.
Die Berechnungsbasis ist grundsätzlich der rabattierte Warenwert ohne separat berechnete Versandkosten. Produktspezifische Provisionssätze können vom Standardsatz abweichen.
Stornierte, zurückerstattete, betrügerische, nicht bezahlte oder anderweitig nicht provisionsfähige Bestellungen werden nicht endgültig vergütet bzw. können mit späteren Abrechnungen verrechnet werden.
9. Eigene Kosten
Deine eigenen Kosten für Endgeräte, Internet, Inhalte, Plattformgebühren, Gewerbe, Steuern, Versicherungen oder sonstigen Geschäftsbetrieb trägst du selbst, soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Abrechnung und Gutschrift
Deine Klicks, provisionsfähigen Bestellungen und Provisionen werden im Promoterportal dargestellt. Eine Auszahlung erfolgt nach den vereinbarten Abrechnungsregeln. Soweit ein Gutschriftverfahren vereinbart wurde, kann der Shopbetreiber die Abrechnung als Gutschrift erstellen. Dafür müssen deine Abrechnungs- und Steuerdaten aktuell sein.
11. Private E-Mail-Adresse ist Pflicht
Du musst dauerhaft eine erreichbare private Kontakt-E-Mail-Adresse angeben. Eine zusätzliche Geschäfts-E-Mail ist freiwillig. Die private E-Mail wird für wichtige Vertrags-, Freigabe-, Abrechnungs- und Auszahlungsinformationen verwendet.
Auch nach Sperrung oder Beendigung deines Promoterkontos darf diese private E-Mail noch für notwendige Abschlusskommunikation verwendet werden, insbesondere für offene Monatsabrechnungen, Provisionsnachweise, Storno-/Korrekturhinweise und Unterlagen, die du zur Dokumentation deiner bisherigen Zusammenarbeit benötigst. Das bedeutet nicht, dass nach Programmende weiterhin Werbung an diese Adresse gesendet werden darf.
Du bist verpflichtet, Änderungen deiner privaten Kontakt-E-Mail unverzüglich im Portal mitzuteilen.
12. Nachweise
Je nach Status können Nachweise zur gewerblichen Tätigkeit, zum Steuer-/Umsatzsteuerstatus oder zu Unternehmensdaten verlangt werden. Hochgeladene Nachweise dürfen nicht gefälscht oder manipuliert sein. Sensible Dokumente werden im geschützten Speicherbereich des Shops abgelegt und sind nicht öffentlich abrufbar.
13. Zugangsschutz
Dein Promoterkonto ist persönlich. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Verdächtige Zugriffe oder der Verlust von Zugangsdaten sind unverzüglich zu melden. Steuer- und Auszahlungsdaten müssen korrekt und aktuell sein.
14. Missbrauch und Sanktionen
Verboten sind unter anderem Fakebestellungen, Eigenmanipulationen, künstlicher Traffic, Bot-Klicks, Cookie-Stuffing, Spam, Identitätstäuschung, falsche Nachweise, fingierte Bewertungen und jede Manipulation der Provisionszuordnung. Bei Verdacht kann das Konto vorläufig gesperrt und die Auszahlung bis zur Prüfung zurückgehalten werden. Bei bestätigtem Missbrauch können unberechtigte Provisionen storniert werden.
15. Beendigung der Zusammenarbeit
Bei Beendigung oder Sperrung endet die Berechtigung zur weiteren Nutzung des Promoterprogramms nach Maßgabe der Vereinbarung. Bereits entstandene, berechtigte Ansprüche werden nach Prüfung abgerechnet; unberechtigte, stornierte oder zurückerstattete Vorgänge können abgezogen werden. Relevante Abrechnungsunterlagen werden über das Portal und/oder an deine hinterlegte private E-Mail bereitgestellt.
16. Handelsvertreterrecht kann im Einzelfall relevant sein
Je nach tatsächlicher Ausgestaltung kann eine dauerhafte selbstständige Vermittlungstätigkeit Merkmale eines Handelsvertreterverhältnisses aufweisen. Die bloße Bezeichnung „Promoter“ oder „Affiliate“ entscheidet das nicht. Bei einer umfangreichen oder langfristigen Zusammenarbeit kann eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
17. Keine Garantie auf Einkommen
Es gibt keine Zusage, dass dein Promoter-Link zu Verkäufen oder Provisionen führt. Die Höhe deiner Einnahmen hängt von tatsächlich provisionsfähigen Käufen und dem vereinbarten Satz ab.
18. Regeländerungen und Versionierung
Promoterbedingungen und Richtlinien werden versioniert. Wenn eine neue Fassung veröffentlicht wird, kann eine erneute Bestätigung erforderlich sein. Frühere Zustimmungen bleiben mit Version, Zeitstempel und Inhalts-Hash dokumentiert.
Wichtige offizielle Informationsstellen
- Gewerbeanzeige: § 14 GewO
- Selbstständigkeit/Handelsvertreter: § 84 HGB
- Rentenversicherung bestimmter Selbstständiger: § 2 SGB VI und Deutsche Rentenversicherung
- Kleinunternehmerregelung: § 19 UStG
- Werbekennzeichnung/kommerzieller Zweck: § 5a UWG
Bei Unsicherheit zu deiner individuellen Situation musst du selbst fachkundigen Rat einholen.